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Grenzen der Flexibilität von Rahmenvereinbarungen

JudikaturJohannes S. Schnitzer , Wolfgang LauchnerRPA 2012, 219 Heft 4 v. 1.8.2012

BVergG 2006 § 150, BVergG 2006 § 151 Abs 1, BVergG 2006 § 334

Trotz der grundsätzlichen Flexibilität der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung an nicht vorgesehene Standorte oder eine drastische Überschreitung des angegebenen Umfangs nicht mehr von einer Rahmenvereinbarung gedeckt.

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