BVergG § 10 Z 7
Eine Holding-Konstruktion, bei der zwei Gemeindeverbände jeweils die Hälfte der Anteile einer Einrichtung halten, schließt eine gemeinsame Kontrolle der beteiligten Gemeinden nicht aus.Eine Marktausrichtung einer Einrichtung, die räumlich und inhaltlich über das Gebiet und den Markt der beteiligten Auftraggeber hinausreicht, spricht gegen die für eine In-House-Vergabe erforderliche Kontrolle.