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VwGH: Keine Neukalkulation von Preisen im Zuge der vertieften Angebotsprüfung

JudikaturHubert ReisnerRPA 2012, 200 Heft 4 v. 1.8.2012

BVergG 2006 § 125 Abs 4, BVergG 2006 § 125 Abs 5, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 3, WVRG 2007 § 31 Abs 6

Der Ausscheidungsgrund des § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 setzt neben dem Umstand der nicht plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises oder von Teilpreisen weiters voraus, dass dieser Umstand durch eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellt wurde.

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