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OGH: Primat des Vergaberechts mit Ausnahmen? -

JudikaturPhilipp Götzl , Clemens ThieleRPA 2012, 140 Heft 3 v. 1.6.2012

BVergG 2006 § 341 Abs 2, UWG § 1 Abs 1 Z 1, UWG § 1 Abs 1 Z 2, UWG § 2

Aus lauterkeitsrechtlichen Gründen kann auch die Erfüllung eines Vertrages mit einem Dritten verboten werden. Dies insbesondere bei offenkundigem Verstoß gegen das Vergaberecht. Dem wettbewerbswidrig Handelnden dürfen nämlich keine Früchte seines unlauteren Verhaltens verbleiben.**RA Dr. Philipp Götzl, Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Vergabe- und Umweltrecht; RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Näheres unter http://www.eurolawyer.eu .

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