VwGH, 15.09.2011, 2005/04/0060
AVG 1991 § 38
Die Beschwerdeführerin hat Nachprüfungsanträge sowohl gegen die A GmbH als auch gegen den Verein A eingebracht. Die Frage, wer als Auftraggeber in den Nachprüfungsverfahren anzusehen ist, ist jeweils (eine) Hauptfrage in diesen Verfahren, weil es infolge § 8 Abs 1 Z 2 TVergNG 2002 in die fachliche Zuständigkeit der belangten Behörde fällt, im Nachprüfungsverfahren zu beurteilen, ob der Auftraggeber richtig bezeichnet wurde (vgl die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I3 unter E 1 und 5 zu § 38 AVG referierte Rechtsprechung).