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Die Auftraggebereigenschaft ist im Nachprüfungsverfahren eine Hauptfrage

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/29RPA 2012, 114 Heft 2 v. 1.4.2012

VwGH, 15.09.2011, 2005/04/0060

AVG 1991 § 38

Die Beschwerdeführerin hat Nachprüfungsanträge sowohl gegen die A GmbH als auch gegen den Verein A eingebracht. Die Frage, wer als Auftraggeber in den Nachprüfungsverfahren anzusehen ist, ist jeweils (eine) Hauptfrage in diesen Verfahren, weil es infolge § 8 Abs 1 Z 2 TVergNG 2002 in die fachliche Zuständigkeit der belangten Behörde fällt, im Nachprüfungsverfahren zu beurteilen, ob der Auftraggeber richtig bezeichnet wurde (vgl die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I3 unter E 1 und 5 zu § 38 AVG referierte Rechtsprechung).

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