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BVA: Beteiligung privater Auftraggeber an Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber

JudikaturClaus CasatiRPA 2012, 96 Heft 2 v. 1.4.2012

BVergG 2006 § 3, BVergG 2006 § 6, BVergG 2006 § 9 Abs 2, BVergG 2006 § 129 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 129 Abs 2 Z 7

Die Beteiligung eines privaten Auftraggebers im Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers ändert nichts an der Anwendbarkeit des Bundesvergabegesetzes, wenn Hauptgegenstand des Vergabeverfahrens, die vom öffentlichen Auftraggeber ausgeschriebene Leistung ist.

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