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BVA: Zurücklegung der Ausführungsberechtigung als Baumeister

JudikaturSandro HuberRPA 2012, 84 Heft 2 v. 1.4.2012

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 319, ZTG 1993 § 21 Abs 3, GewO 1994 § 86, GewO 1994 § 345

Das Ersuchen eines Unternehmens um „Einschränkung“ einer Gewerbeberechtigung ist von der zuständigen Gewerbebehörde nur dann bescheidemäßig zu erledigen, wenn die jeweils geforderten gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

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