UVS Vorarlberg, 18.08.2011, 314-001/11
BVergG 2006 § 25 Abs 10, BVergG 2006 § 41
In der Mitteilung des Auftraggebers an den Anbotssteller, dass er mit dem Auftrag (im Wege der Direktvergabe) beauftragt werde, kann kein Zuschlag erblickt werden, da sowohl die Informationsanfrage des Auftraggebers als auch das Anbot unverbindlich waren. Der Vertrag würde erst mit Zugang der Annahmeerklärung des Anbotsstellers beim Auftraggeber zustande kommen.