BVA, 15.07.2011, N/0054-BVA/10/2011-25
BVergG § 96 Abs 1
Es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, den Leistungsgenstand festzulegen. Ein Bieter kann nicht verlangen, dass der Auftraggeber seinen Bedarf und damit den Gegenstand des Vergabeverfahrens nach der Produktpalette und den Vorstellungen des Bieters festlegt (VwGH 14.4.2011, 2008/04/0104).