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VwGH: Gebundenes Ermessen des Auftraggebers beim Ausscheiden eines Angebotes wegen verspäteter Aufklärung

JudikaturGunter EstermannRPA 2011, 185 Heft 4 v. 1.9.2011

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 7, BVergG 2006 § 126 Abs 2, BVergG 2006 § 127 Abs 2, BVergG 2006 § 129 Abs 2

§ 129 Abs 2 BVergG 2006 räumt dem Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum („Ermessen“) ein, ob er Angebote von Bietern ausscheidet, die eine verlangte Aufklärung nicht fristgerecht geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt.

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