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UVS Steiermark: Auslegung von Ausschreibungsunterlagen und Abgrenzung zwischen Subunternehmern und Zulieferern

JudikaturOliver WaltherRPA 2011, 157 Heft 3 v. 1.6.2011

BVergG § 129 Abs 1 Z 7, BVergG § 83, BVergG § 108 Abs 1 Z 2, StVergRG § 8 Abs 2

Ausschreibungsunterlagen sind gesetzeskonform auszulegen.Erbringt ein vom Bieter beigezogener Unternehmer einen Teil der ausgeschriebenen Leistung, wie etwa das Befüllen von im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gasflaschen, liegt eine Subunternehmerleistung vor und der beigezogene Unternehmer ist nicht als bloßer Lieferant zu qualifizieren.

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