BVergG § 129 Abs 1 Z 7, BVergG § 83, BVergG § 108 Abs 1 Z 2, StVergRG § 8 Abs 2
Ausschreibungsunterlagen sind gesetzeskonform auszulegen.Erbringt ein vom Bieter beigezogener Unternehmer einen Teil der ausgeschriebenen Leistung, wie etwa das Befüllen von im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gasflaschen, liegt eine Subunternehmerleistung vor und der beigezogene Unternehmer ist nicht als bloßer Lieferant zu qualifizieren.