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Ausscheiden wegen mangelnder Antragslegitimation trotz Siegs vor dem Verwaltungsgerichtshof

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/34RPA 2011, 115 Heft 2 v. 1.4.2011

BVA, 14.02.2011, F/0001-BVA/13/2011-14

BVergG § 129 Abs 1 Z 2

Dementsprechend kann das Referenzprojekt der Antragstellerin Tunnel **** - weil auch die anderen Bedingungen erfüllt sind - als ausschreibungskonformes Referenzprojekt für Bauleistungen gewertet werden. Es erfüllt jedoch kein weiteres von der Antragstellerin in ihrem Angebot angegebenes Referenzprojekt für Bauleistungen die Erfordernisse der bestandfest gewordenen Ausschreibung Punkt B.1, 1.3.10.5, weil in allen anderen diesbezüglichen Referenzprojekten das Erfordernis, dass die A*** oder die B*** als Hauptunternehmer oder Mitglied einer ARGE tätig gewesen sein muss, nicht erfüllt ist. Dies ergibt sich sowohl aus dem Schreiben der Antragstellerin vom 2. Februar 2011 sowie dem dort vorgelegten Übersichtsblatt F/0001-BVA/13/2011-10a, als auch aus den Unterlagen, die dem Angebot der Antragstellerin beiliegen. Da die Antragstellerin somit nur über ein ausschreibungskonformes Referenzprojekt für Bauleistungen verfügt, hat sie die Erfordernisse der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit nicht erfüllt und wäre daher gem § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 auszuscheiden gewesen. Deshalb kam sie für den Zuschlag ohnehin nicht in Betracht. Es kann ihr iSd § 331 Abs 1 BVergG 2006 durch die behauptete Rechtswidrigkeit daher kein Schaden entstanden sein

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