BVA, 03.02.2011, F/0007-BVA/07/2010-25
BVergG 2006 § 331 Abs 1, AVG 1991 Abs 23
Die Antragstellerin stellte in ihrem Schriftsatz vom 21.12.2010 das Begehren, „das Bundesvergabeamt möge feststellen, dass der Zuschlag an die **** im Vergabeverfahren ‚****‘ durch den Bund (Bundesministerium für Inneres) rechtswidriger Weise ohne Mitteilung der Zuschlagsentscheidung erteilt wurde und daher wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2006, die hierzu ergangenen Verordnungen und unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht rechtswidrig war“. Dieser Feststellungsantrag entspricht jedenfalls keinem der in § 331 Abs. 1 BVergG 2006 taxativ aufgezählten Feststellungsbegehren.