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Adressatenkreis der Zuschlagsentscheidung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/4RPA 2011, 53 Heft 1 v. 1.2.2011

VwGH, 08.10.2010, 2006/04/0173

BVergG 2006 § 131, BVergG 2002 § 100 Abs 1

Soweit die belangte Behörde nämlich zum Einen (in sich widersprüchlich) davon ausgeht, die Zuschlagsentscheidungen hätten gemäß § 131 BVergG 2006 den „verbliebenen Bietern“ bzw. gemäß § 100 Abs. 1 BVergG 2002 „allen Bietern“ mitgeteilt werden müssen, ist darauf hinzuweisen, dass die Zuschlagsentscheidungen vom 26. Mai 2006 stammen und daher (mangels diesbezüglicher Übergangsbestimmung im BVergG 2006) den Vorgaben des § 131 BVergG 2006 zu entsprechen hatten, der in seinem ersten Satz die unverzügliche und nachweisliche Mitteilung der Zuschlagsentscheidung (bloß) an die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter verlangt. Alleine aus dem Umstand, dass die Zuschlagsentscheidungen gegenständlich der ausgeschiedenen Beschwerdeführerin nicht mitgeteilt wurden, kann daher eine Rechtswidrigkeit dieser Zuschlagsentscheidungen (und umso weniger eine absolute Nichtigkeit derselben) nicht abgeleitet werden.

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