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BVA: Kostenmietverhältnis mit dem Bund als direkte Subventionierung

JudikaturWolfpaul FinderRPA 2011, 29 Heft 1 v. 1.2.2011

BVergG § 3 Abs 2, BVergG § 312 Abs 2 Z 2, BVergG § 129 Abs 1 Z 7, ABGB § 914

Für das beim BVA am 19. November 2010 anhängig gemachte Nachprüfungsverfahren ist das BVergG anzuwenden.Der Mietvertrag zwischen dem Bauträger und dem Bund ist im Rahmen einer Kostenmiete als Finanzierungsgrundlage gestaltet und kann daher nicht mehr lediglich als Bestandvertrag angesehen werden.

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