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VwGH: Bewusste Verrechnung nicht erbrachter Leistungen als schwere berufliche Verfehlung

JudikaturRoland KataryRPA 2011, 22 Heft 1 v. 1.2.2011

BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 1, BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 5, BVergG 2006 § 73, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 1

Die bewusste Verrechnung von mehr als EUR 17.000,00 für eine nicht erbrachte Leistung stellt - unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung - eine schwere berufliche Verfehlung gemäß § 68 Abs 1 Z 5 BVergG dar.

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