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Ist die Verlängerung der Schwellenwerte Verordnung (noch) zu rechtfertigen?

KurznachrichtenJohannes StalzerRPA 2011, 5 Heft 1 v. 1.2.2011

Mit Verordnung vom 22.12.2010, bekannt gemacht im BGBl. II Nr. 455/2010, wurde die Geltung der Verordnung vom 24.09.2009, BGBl II 125/2009 („Schwellenwerte VO“) bis zum 31.12.2010 verlängert. Damit haben die anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise angehobenen Schwellenwerte, die unter anderem die Wertgrenzen für Direktvergaben betreffen, bis zum 31.12.2011 Geltung. Die Verlängerung der Schwellenwerte VO wurde - nicht zuletzt aufgrund der gewonnenen positiven Erfahrungen11Laut einer vom Wirtschaftsministerium beauftragten market-Umfrage befürworten 92 Prozent der befragten 300 Gemeinden und 13 Städte die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung. Demnach können Kommunen flexibler (89 Prozent) und schneller (87 Prozent) auf die Marktlage reagieren. 82 Prozent sprechen davon, dass intern deutlich weniger Kosten bei der Auftragsvergabe anfallen. 2 Mitteilung der EU-Kommission vom 19. Dezember 2008 Nr. IP/08/2040. - in Österreich in der kommunalen Vergabepraxis überwiegend positiv kommentiert. Die Frage ist nur: Jenseits der guten Erfahrungen - worauf lässt sich eine Verlängerung der Schwellenwerte VO über 2010 hinaus stützen?

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