Mit Verordnung vom 22.12.2010, bekannt gemacht im BGBl. II Nr. 455/2010, wurde die Geltung der Verordnung vom 24.09.2009, BGBl II 125/2009 („Schwellenwerte VO“) bis zum 31.12.2010 verlängert. Damit haben die anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise angehobenen Schwellenwerte, die unter anderem die Wertgrenzen für Direktvergaben betreffen, bis zum 31.12.2011 Geltung. Die Verlängerung der Schwellenwerte VO wurde - nicht zuletzt aufgrund der gewonnenen positiven Erfahrungen1 - in Österreich in der kommunalen Vergabepraxis überwiegend positiv kommentiert. Die Frage ist nur: Jenseits der guten Erfahrungen - worauf lässt sich eine Verlängerung der Schwellenwerte VO über 2010 hinaus stützen?