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WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABSPRACHEN IM VERGABEVERFAHREN UND KOLLUSIVE BETEILIGUNG AUF SEITEN DES AUFTRAGGEBERS

FachbeitragS. SCHUMANN, K. BRUCKMÜLLER, W. GAPPMAYERRPA 2009, 224 Heft 5 v. 1.5.2009

A. Fragestellung*)*)Die Reihung der Autoren erfolgt nach Input. Die Verfasser danken Professor Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg, für das Zurverfügungstellen der im Erscheinen befindlichen Neuauflage der Kommentierung im NK-StGB.

Es herrscht Verunsicherung: Kann sich wegen „Wettbewerbsbeschränkende[r] Absprachen bei Vergabeverfahren“ strafbar machen, wer auf Seiten des Auftraggebers kollusiv mit mindestens einem Bieter zusammenwirkt? Erfasst § 168b StGB ausschließlich horizontale Absprachen, also jene zwischen mindestens zwei Bietern, oder aber auch sog vertikale Absprachen, dh solche zwischen lediglich einem Bieter und dem Auftraggeber selbst oder einer Person aus der Sphäre des Auftraggebers?

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