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VwGH: ZUR ANTRAGSLEGITIMATION EINES NICHT AUSGESCHIEDENEN, ABER MÖGLICHERWEISE AUSZUSCHEIDENDEN BIETERS

JudikaturROLAND KATARYRPA 2009, 181 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 320 Abs 1, BVergG 2006 § 328 Abs 1

Die Nachprüfungsbehörde ist befugt - und gerade bei hinreichend konkreten Einwänden einer Verfahrenspartei auch verpflichtet - im Rahmen der Antragslegitimation zu prüfen, ob das Angebot des Antragstellers auszuscheiden gewesen wäre.

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