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FREIHEIT DER SYSTEMWAHL VERSUS NEUTRALITÄT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG

FachbeitragRALF BLAHARPA 2009, 169 Heft 4 v. 1.4.2009

Bei der Vergabe komplexer technischer Leistungen haben öffentliche Auftraggeber regelmäßig ein System eines bestimmten Herstellers im Blick und legen die Leistungsbeschreibung darauf aus. In diesem Beitrag werden die vergaberechtlichen Grenzen dieser Vorgehensweise sowie des Rechtsschutzes ausgelotet.

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