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Auftraggeber hat Sachverständigengutachten verschuldet

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2009/20RPA 2009, 156 Heft 3 v. 1.3.2009

BVA, 04.06.2009, N/0145-BVA/09/2008-87

AVG 1991 § 76 Abs 2

Gemäß § 76 Abs 1 AVG hat für Barauslagen, die der Behörde bei einer Amtshandlung erwachsen, sofern nach den Verwaltungsvorschriften nicht auch diese Auslagen von Amts wegen zu tragen sind, die Partei aufzukommen, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat. Als Barauslagen gelten auch die Gebühren, die den Sachverständigen und Dolmetschern zustehen.

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