VwGH, 13.01.2009, AW 2008/04/0065
VwGG § 30 Abs 2
Da mit dem angefochtenen Bescheid Anträge der Beschwerdeführerin auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren betreffend „Gesamtvertrag Direktversorgung mit Medizinprodukten (Versorgung von Colo-Ileo und Urostomieversorgung, ableitenden und saugenden Inkontinenzbedarfs)“ als unzulässig zurückgewiesen wurden, ist dieser Bescheid einem Vollzug im Sinn von § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.