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Keine Konkretisierung des unverhältnismäßigen Nachteils

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2009/10RPA 2009, 110 Heft 2 v. 1.2.2009

VfGH, 19.12.2008, B 1612/08

VfGG § 85 Abs 2, VfGG § 85 Abs 4

Dem in der Beschwerdesache [...] gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § schen, „finanziellen Schwierigkeiten“ verweisen. Dem im Antrag von der erstbeschwerdeführenden Partei selbst „bescheinigten“ „jährlichen Einsparungseffekt“ von € 686.250,44 steht ein „Liquiditätsbedarf aller Krankenkassen [von] gemeinsam EUR 1 Milliarde“ gegenüber. Damit haben die

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