SA GA Ján Mazák, 10.02.2009, Rs C-538/07 Assitur
14. Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts regelt Art. 10 Abs. 1 bis des Gesetzes Nr. 109/94 klar einen Ausschlusstatbestand für Gesellschaften, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander im Sinne von Art. 2359 Codice Civile stehen. Es handle sich um eine Vermutung iuris et de iure, dass der beherrschenden Gesellschaft das Angebot der abhängigen Gesellschaft bekannt sei. Des Weiteren sei Art. 10 Abs. Ibis des Gesetzes Nr. 109/94 nach der nationalen Rechtsprechung eine zwingende öffentlich-rechtliche Bestimmung („norma di ordine pubblico“), die daher nicht nur auf öffentliche Bauaufträge, sondern auch auf Dienstleistungs- und Lieferverträge anzuwenden sei. Daher hätte der Vergabeausschuss unmittelbar den Ausschluss sowohl von SDA als auch von Poste Italiane verfügen müssen, die unstreitig in einem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 2359 Codice Civile zueinander stünden.