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BVA: KEIN AUSSCHLUSS BEI GERINGEM ZEITLICHEN WISSENSVORSPRUNG

JudikaturWOLFGANG GAPPMAYERRPA 2009, 96 Heft 2 v. 1.2.2009

BVergG 2006 § 20, BVergG 2006 § 90, BVergG 2006 § 122, BVergG 2006 § 129, BVergG 2006 § 319, BVergG 2006 § 320, ABGB § 915

Der Informationsvorsprung eines Unternehmers von einem Monat vor Bekanntmachung der Ausschreibung, schließt den fairen und lauteren Wettbewerb nicht aus.

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