BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 8, BVergG 2006 § 129 Abs 2
Der Zeitpunkt des Ausscheidens eines (nachgereihten) Angebots kann auch nach Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung liegen.
Eine Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede darstellen und zum Ausscheiden des betreffenden Angebots führen.