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SYSTEMENTSCHEIDUNGEN UND SYSTEMWIDRIGE AUFTRAGGEBERFESTLEGUNGEN UND IHRE AUSWIRKUNGEN AUF DEN VERGABERECHTSSCHUTZ

FachbeitragKATHARINA HAHNLRPA 2009, 6 Heft 1 v. 1.1.2009

1. Einleitung

Auftraggeber, die nach den Regelungen des BVergG1)1)Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006), BGBl I 17/2006 idF BGBl I 326/2008 (in Folge BVergG). Leistungen am Markt beschaffen, haben nach außen wirksame Entscheidungen zu treffen, welche das vergaberechtliche Schicksal des Beschaffungsvorhabens, aber auch den vergabespezifischen Rechtsschutz beeinflussen. ME kann zwischen Systementscheidungen und systemwidrigen Auftraggeberfestlegungen unterschieden werden.

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