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Lieferung und Montage von Sondermöbeln ist als Lieferauftrag zu qualifizieren

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/40RPA 2008, 299 Heft 5 v. 1.10.2008

BVA, 11.08.2008, N/0075-BVA/07/2008-36

BVergG 2006 § 2 Z 11, BVergG 2006 § 4, BVergG 2006 § 5

Der gegenständliche Auftrag wurde als Bauauftrag bekannt gemacht. Für die Beurteilung der Auftragsart ist jedoch weder die Bezeichnung durch den Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. die Bezeichnung als „Gewerk“, sondern der tatsächliche Charakter des entsprechenden Auftrages maßgebend (vgl. Heid in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht2, (2005) [56]).

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