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Anwendbarkeit des Vergaberechts

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/38RPA 2008, 298 Heft 5 v. 1.10.2008

OGH, 07.08.2008, 6 Ob 146/08a

BVergG 2006 § 1, BundesbahnG § 24

Der Oberste Gerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der Verwertung von Liegenschaften durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH nach § 4 BundesimmobilienG ausgesprochen, dass Gegenstand des Vergaberechts Beschaffungsvorgänge des Staates im weitesten Sinn seien; es müsse eine „Einkaufssituation“ vorliegen, in der die öffentliche Hand als Nachfrager auftritt; kein Beschaffungsvorgang und keine „Einkaufssituation“ in diesem Sinn könne aber angenommen werden, wenn das Schwergewicht eines Vertrags auf der Erzielung von Einnahmen für den Bund liegt; Veräußerungsgeschäfte, durch die der Staat nur eine Einnahmequelle auftun möchte, seien demnach vom Vergaberecht grundsätzlich nicht erfasst (10 Ob 55/05v = MietSlg 58.056).

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