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BVA: ÜBERPRÜFUNG DER PREISPLAUSIBILITÄT

JudikaturJULIA STIEFELMEYERRPA 2008, 289 Heft 5 v. 1.10.2008

BVergG 2006 § 268 Abs 2, BVergG 2006 § 269 Abs 1 Z 3

Die Kontrollbehörde ist verpflichtet, die Kalkulation des präsumtiven Zuschlagsempfängers bezüglich deren Plausibilität nachzuprüfen, wenn diese Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist.

BVA, 12.09.2008, N/0105-BVA/02/2008-24 „Koralmbahn Graz - Klagenfurt, Abschnitt 8750, St. Andrä-Aich/Bauarbeiten für ‚Vorbereitende Maßnahme Lavanttal' Baulos 1“

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