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BVA: VERTRAGSABSCHLUSS OFFENKUNDIG UNZULÄSSIG

JudikaturWOLFGANG GAPPMAYERRPA 2008, 279 Heft 5 v. 1.10.2008

BVergG 2006 § 312, BVergG 2006 § 331, BVergG 2006 § 332, BVergG 2006 § 338, ASVG § 349

Für die Antragslegitimation genügt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines nicht notwendigerweise im Detail belegten und bewiesenen Schadens.

Offenkundig unzulässig ist eine Zuschlagsentscheidung, wenn sich der Auftraggeber mit der Rechtslage und der Judikatur zum Sozialversicherungsrecht nicht ausreichend auseinandersetzt.

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