BVergG 2006 § 312, BVergG 2006 § 331, BVergG 2006 § 332, BVergG 2006 § 338, ASVG § 349
Für die Antragslegitimation genügt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines nicht notwendigerweise im Detail belegten und bewiesenen Schadens.
Offenkundig unzulässig ist eine Zuschlagsentscheidung, wenn sich der Auftraggeber mit der Rechtslage und der Judikatur zum Sozialversicherungsrecht nicht ausreichend auseinandersetzt.