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OGH: EIGENZUSTÄNDIGKEIT DES LANDESGERICHTS FÜR SCHADENERSATZKLAGEN NACH RECHTMÄSSIGEM WIDERRUF DER AUSSCHREIBUNG - KEINE FESTSTELLUNG DER RECHTSWIDRIGKEIT DER AUSSCHREIBUNG

JudikaturULRIKE FRAUENBERGER-PFEILERRPA 2008, 270 Heft 5 v. 1.10.2008

BVergG 2006 § 338, BVergG 2006 § 341

Eine Schadenersatzklage nach rechtmäßigem Widerruf der Ausschreibung wegen deren Rechtswidrigkeit ist unter § 338 Abs 1 BVergG 2006 zu subsumieren.

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