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VWGH: KEINE ANTRAGSLEGITIMATION OHNE ANGEBOTSLEGUNG

JudikaturROBERT ERTLRPA 2008, 202 Heft 4 v. 1.8.2008

BVergG § 322, WVRG § 5, WVRG § 13, WVRG § 17

Die Judikatur des EuGH ist auch im Unterschwellenbereich zur Interpretation heranzuziehen, da die Regelung der Antragslegimitation in § 13 Abs 1 WVRG ohne Unterschied für den Ober- und Unterschwellenbereich gilt.

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