BVA, 13.12.2007, N/0119-BVA/05/2007-EV5
BVergG § 329 Abs 2
Der der Zuweisung bzw. Zahlung des Preisgeldes an den Gewinner des Wettbewerbes nächste folgende Schritt ist - entsprechend den übereinstimmenden Angaben von Antragstellerin und Auftraggeber - die Führung von Verhandlungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit dem Gewinner des Wettbewerbes. Erst mit der Erteilung des Zuschlages in diesem Verhandlungsverfahren wird ein unumkehrbarer Schritt gesetzt. Ob bereits die Zahlung der Preisgelder erfolgt ist, konnte im Zuge des Provisorialverfahrens nicht festgestellt werden. Die Führung von Verhandlungen mit einzelnen Teilnehmern des Wettbewerbes setzt keinen unumkehrbaren Schritt im Zuge des Vergabeverfahrens dar. Zudem kann derzeit auch nicht ausgeschlossen werden, dass