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Wortfolgen „den §§ 320 Abs 1, 328 Abs 1 und“ bzw „Dienstleistungsaufträge .... 160 €“ sind verfassungswidrig

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2007/40RPA 2007, 300 Heft 6 v. 1.12.2007

VfGH, 08.10.2007, G 47/07

B-VG Art 140

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem schon erwähnten Erk VfSlg 17.783/2006 die Wortfolge „und 175 Abs 1“ in § 177 Abs 1 sowie die Wortfolge „Bauaufträge ... 2500 €“ in der fünftletzten Zeile des Anhanges X des BVergG 2002 als verfassungswidrig sowie die Wortfolge „Bauaufträge ... 2500 €“ in der fünftletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes als gesetzwidrig erkannt.

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