vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: KEINE ANTRAGSLEGITIMATION BEI VORLIEGEN EINES AUSSCHEIDENSGRUNDES

JudikaturROBERT ERTLRPA 2007, 290 Heft 6 v. 1.12.2007

BVergG § 129, BVergG § 131, BVergG § 132, ABGB § 914, ABGB § 915

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Vergabekontrollbehörde den Nachprüfungsantrag eines Bieters, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre, aber nicht ausgeschieden wurde, mangels Antragslegitimation zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte