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BVA: SPEKULATIVE PREISGESTALTUNG FÜHRT ZWINGEND ZUR AUSSCHEIDUNG DES ANGEBOTES

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2007, 179 Heft 4 v. 1.9.2007

BVergG 2006 § 3 Abs 1, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 3, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7, BVergG 2006 § 321 Abs 1 Z 5

Unter Berücksichtigung der europarechtlich gebotenen sowohl funktionellen als auch weiten Auslegung des Begriffes des öffentlichen Auftraggebers, handelt es sich beim Verein zur Förderung von Werkschulheimen um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 3 Abs 1 Z 2 BVergG 2006.

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