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UVS OÖ: FALSCHE (WEIL ZU LANGE) STILLHALTEFRIST IN DER BEKANNTGABE DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG FÜHRT NICHT ZUR VERLÄNGERUNG DER GESETZLICHEN ANFECHTUNGSFRIST

JudikaturTHOMAS SCHWEIGERRPA 2007, 143 Heft 3 v. 1.7.2007

Oö.VNPG § 6 Abs 2 Z 2, Oö.VNPG § 9, BVergG 2006 § 132 Abs 1, BVergG 2002 § 100 Abs 2

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