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BVA: „BESTBIETERERMITTLUNG“ NACH ABSCHLUSS DER VERHANDLUNGEN IM VERHANDLUNGSVERFAHREN BEI NACHFOLGENDER FINANZIERUNG UND ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG KEINE GESONDERT ANFECHTBARE ENTSCHEIDUNG

JudikaturFRANZ JOSEF ARZTMANNRPA 2006, 295 Heft 6 v. 1.12.2006

BVergG 2002 § 20 Z 13 a dd

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