vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerruf(sentscheidung) muss aufgehoben werden können

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2006/6RPA 2006, 56 Heft 1 v. 1.3.2006

VfGH, 26.09.2005, B 1330/04

RMRL Art 1 Abs 1, RMRL Art 2 Abs 2

Die Entscheidung des Auftraggebers, die Ausschreibung zu widerrufen, muss in einem Nachprüfungsverfahren überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!