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UVS OBERÖSTERREICH: ANTRAGSLEGITIMATION UND ZULÄSSIGKEIT DER ANGEBOTSLEGUNG DURCH EINE ZWEIGNIEDERLASSUNG

JudikaturRPA 2006, 49 Heft 1 v. 1.3.2006

BVergG 2002 § 91 Abs 3, BVergG 2002 § 83 Abs 1 Z 8, HGB § 50, GewO 1994 § 46

Der Befugnisnachweis beim Subunternehmer darf auch ohne ausdrückliche Festlegung in den Ausschreibungsunterlagen geprüft werden. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, ist von der Antragslegitimation des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren auszugehen.

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