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VFGH: FESTSTELLUNGSKOMPETENZ BEI RECHTSKONFORMEM, ABER VERSCHULDETEM WIDERRUF

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2006, 28 Heft 1 v. 1.3.2006

BVergG 1997 § 113 Abs 3, BVergG 2002 § 164 Abs 1 Z 3, BVergG 2006 § 341 Abs 3

Das BVA war gemäß BVergG 1997 auch nach Widerruf der Ausschreibung zur Feststellung zuständig, ob der Zuschlag rechtswidrig nicht dem Bestbieter erteilt wurde.

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