vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: SEKTORENBESTIMMUNGEN MASSGEBLICH, WENN AUSGESCHRIEBENE LEISTUNG DEM ZWECK DER JEWEILIGEN (SEKTOREN)TÄTIGKEIT DIENT

JudikaturROBERT ERTLRPA 2005, 349 Heft 6 v. 1.2.2006

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 120 Abs 1, BVergG 2002 § 120 Abs 2 Z 3, BVergG 2002 § 124 Abs 2

Für die Anwendbarkeit der Sektorenbestimmungen ist zunächst bei einem Auftraggeber zu prüfen, ob dieser eine Sektorentätigkeit ausübt, bejahendenfalls ist zu klären, ob der jeweilige Vergabevorgang dieser Tätigkeit dient.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte