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BVA: AUSSCHEIDEN WEGEN UNTERSCHREITENS DES VORGEGEBENEN REFERENZZEITRAUMS

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2005, 236 Heft 4 v. 1.9.2005

BVergG § 57 Abs 2 Z 2

Wird in der Ausschreibung eine Referenzliste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen verlangt, so müssen über diesen gesamten Zeitraum hinweg Referenzen nachgewiesen werden und nicht bloß über einen kürzeren Zeitraum.

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