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BVA: BENENNUNGSPFLICHT VON VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM ANGEBOT

JudikaturRALF BLAHARPA 2005, 112 Heft 2 v. 1.5.2005

BVergG 1997 § 16 Abs 1, BVergG 2002 § 52 Abs 5, BVergG 1997 § 31 Abs 1, BVergG 2002 § 70 Abs 1

Reicht ein Bieter in einem offenen Verfahren die erforderliche Gewerbeanmeldung zwar vor Einleitung des Vergabeverfahrens ein, erledigt die Gewerbebehörde diesen Antrag aber erst nach Angebotsöffnung, so fehlt dem Bieter die Befugnis.

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