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AKTUELLES ZUR UNTERLAGEN-ERARBEITUNGS-PROBLEMATIK DES § 21 ABS 3 BVERGG

FachbeitragHANS GÖLLESRPA 2005, 81 Heft 2 v. 1.5.2005

In § 21 Abs 1 BVergG 2002 sind die fundamentalen Vergabegrundsätze festgeschrieben, zu denen das Wettbewerbsgebot gehört. Diese Grundsätze sind eine Mischung gemeinschaftsrechtlicher Grundsatzbestimmungen und ehemaliger ÖNORM - A 2050 - Vergabegrundsätze mit jahrzehntelanger Tradition. § 21 Abs 3 enthält als eine der Konkretisierungen zum Wettbewerbsgebot eine Ausschluss-Sanktionierung bestimmter wettbewerbsrelevanter Handlungen.

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