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VwGH: NUR BIETERGEMEINSCHAFT ALS GANZES ANTRAGSLEGITIMIERT*)*)Für die Erstellung des Rechtsprechungsbeitrags sind wir Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Bernhard Stöberl, Mitglied des (vergaberechtlichen) Senats 4 des VwGH zu Dank verpflichtet.

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2004, 374 Heft 6 v. 1.12.2004

BVergG 2002 § 20 Z 11, BVergG 2002 § 30 Abs 2, BVergG 2002 § 163

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