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ANTRAGSLEGITIMATION VON BIETERGEMEINSCHAFTEN II

EntscheidungsbesprechungRALF D. POCKRPA 2004, 372 Heft 6 v. 1.12.2004

Mit dem auf den Seiten 374 ff dieses Heftes zusammengefassten Erkenntnis hat der VwGH im Ergebnis einen Nachprüfungsantrag mangels Antragslegitimation für unzulässig erklärt, weil dieser nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eingebracht wurde. Damit kehrt der VwGH zur älteren Spruchpraxis des BVA zurück,1)1)Vgl etwa BVA 21.6.1995, N-5/95-6 und BVA 24.9.1996, F-16/96-3. nach der ein Nachprüfungsantrag von sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, die im Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, einzubringen ist.

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